a) Die Blechschablone wird auf die bereits beschriebene Art hergestellt. Da beim Eckgesimszug an Ort und Stelle immer ein „Weg“ mitgezogen werden muß, werden am unteren Ende des Profils, das an der Wand entlang läuft, nach dem letzten Profilgliedfür diesen Weg etwa 3-5 cm zugegeben. Die gleiche Zugabe ist am oberen Ende der Blechschablone, das an der Decke geführt wird, notwendig. Hinten wird die Blechschablone, um Blech zu sparen, schräg abgeschnitten.
b) Das Sattelholz schließt unten bündig mit der Blechschablone ab, oben muß die Blechschablone, da sie den „Weg“ mitzuziehen hat, 3 mm Überstand haben, wie auch an der ganzen Profillinie entlang. Die Höhe des Sattelholzes ergibt sich also aus der Höhe der Blechschablone weniger 3 mm. Hinter der Blechschablone muß das Sattelholz noch mindestens 3-5 cm Holz haben, damit oben am Rücken des Sattelholzes noch ein Blechstreifen angebracht werden kann, der die gleitende Fläche zu bilden hat. Die Breite des Sattelholzes ist demnach mindestens so groß wie die Breite der Blechschablone und
3-5 cm dazu.
c) Die Gesimsschablone muß genau senkrecht geführt werden. Damit sie genau lotrecht im Lattengang eingestellt werden kann, ist gleich nach dem Aufnageln der Blechschablone am Sattelholz mit Blei ein Lotriß aufzuzeichnen, der haargenau parallel zu den senkrechten Profillinien des Gesimsprofils verläuft.
d) Auch bei dieser Schablone wird das Sattelholz mit der Schweifsäge ausgesägt, abgeraspelt und mit Glaspapier nachgeschliffen. Einkerbungen erleichtern das Aussägen. Die Abschrägung der Fase beträgt 60 Grad nach hinten. Oben wird die Rückseite mit einem Blechstreifen von der Breite der Zuglatte beschlagen, um ein flüssiges Gleiten zu erzielen.
e) Der Schlitten wird meist als Keilschlitten ausgeführt. Vorn (gegen die Wand) steht er um die Stärke der unteren Zuglatte gegenüber der Blechschablone zurück. Hinten kann er mit dem Sattelholz abschließen oder breiter sein. Die Länge ist meist doppelt so groß wie die Höhe des Sattelholzes. Um die Gleitfläche zu verringern, wird die Wandseite des Schlittens
2 cm tief ausgeklingt, die Gleitfläche bleibt dann beiderseits noch 6 cm breit. Beide Gleitflächen werden ebenso wie die des Sattelholzes mit Blechstreifen beschlagen, die in die Ausklinkung hinein und außen um die Ecke herum geführt werden. In der Mitte wird die Keilvorrichtung angebracht. Sie besteht aus zwei Lattenstückchen als Anschlägen, von denen das eine schräg nach hinten verläuft, damit zwischen Sattelholz und schrägem Anschlag ein Keil getrieben werden kann.
f) Die unteren Läufer gleiten beim Zug auf der Oberkante der unteren Zuglatte entlang. Sie werden daher an beiden Enden des Schlittens rechts und links so auf diesen genagelt, daß sie nach vorn etwa um die Stärke der unteren Zuglatte vorstehen, ohne ganz an die Wand zu stoßen. Auch ihre Gleitflächen werden mit Blechstreifen beschlagen. Ein „Schlepper“ über dem Sattelholz kommt nur beim Gesimszug auf dem Tisch in Frage, beim Wandzug gleitet das Sattelholz direkt an der oberen Zuglatte.
g) Die Eckgesimsschablone erhält zwei Handgriffe oder Verstrebungen, deren scharfe Kanten abgeraspelt werden; sie müssen zwischen Sattelholz und Schlitten genagelt werden, unter Umständen auf dem Läufer aufstehen, wenn der Platz dazwischen nicht ausreicht.