Kategorie-Archiv: Stuckherstellung

Das Ziehen von Stuckleisten und Stuckgesimsen auf dem Tisch, an der Wand oder der Decke mit Gipsmörtel

Die Kopfschablone

1. Herstellen der Blechschablone als Teil der Kopfschablone

a) Zum Ziehen von Profilen wird fast immer eine Blechschablone verwendet. Am besten eignet sich dafür Zinkblech Nr. 11 oder Nr. 12, weniger gut ist Eisenblech, da es zu rasch rostet.

b) Für das Profil muß eine Werkzeichnung im Maßstab 1: 1 vorhanden sein, das den genauen Querschnitt des Profils darstellt.

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Herstellen einer Zugschablone (Blechschablone)

Zum Ziehen von Stuckprofilen wird fast immer eine Blechschablone verwendet. Am besten eignet sich dafür Zinkblech. Weniger gut ist Eisenblech, da es zu schnell rostet.

Für das Profil muß eine Werkzeichnung im Maßstab 1:1 vorhanden sein, welche den genauen Querschnitt des Profils darstellt.
Das Blech muß vor der Übertragung des Profils von der Zeichnung auf das Blech ein gerade Kante haben. Dazu legt man den Eisenwinkel auf das Blech und reißt mit einer schwafen Spitze (Reißnadel) eine gerade Linie aufs Blech. Dann wird das Blech entlang dieser Linie mit der Blechschere gerade geschnitten.

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Ausführung der Zugarbeiten

Das „Ziehen“ ist eine Art Formgebung, die darauf beruht, daß Gips-, Kalk-, Zement-, Edel- oder Steinputzmörtel während des Abbindens durch bewegte Schablonen geformt wird.

Um dem Gesims oder Stuckstab ein Profil von bestimmter Form zu geben, ist eine Erzeugende dieser Form nötig, nämlich die Profillinie der Blechschablone.

Die Erzeugende muß an einer Leitlinie fortbewegt werden, um ein Gesims oder einen Stuckstab von bestimmter Länge zu erhalten. Eine solche Leitlinie kann sein, die Zuglatte, die Tischkante, die geschweifte Platte. Bei Rundzügen ist der Kreismittelpunkt der Vertreter der Leitlinie; bei elliptischen Zügen das Ellipsenkreuz

Zugarbeiten Stuck

Zu den Aufgaben des Gipsers und Baustukkateurs gehört das Anbringen, d.h. Ziehen von Gesimsen und Profilen sowohl im Gebäudeinneren als auch an Außenflächen (Fassaden). Die Beherrschung dieser Arbeiten (Herstellen von Schablonen zum Gesimsziehen und das Ziehen von Gesimsen und Profileneinschließlich Gehrungsschnitte für die Ecken, Gratziehen an Gewölben) ist eine Grundvoraussetzung zum Bestehen der Gesellenprüfung.

Man versteht unter „Ziehen“ die Formung eines plastischen Mörtels zu einem Baukörper von verschiedener Profilierung mittels einer an einem beweglichen „Schlitten“ angebrachten Blechschablone.

Das „Ziehen“ selbst besteht aus zwei getrennten Teilarbeiten, nämlich:
a) dem Herstellen der notwendigen Schablonen und
b) dem eigentlichen Ziehen der Gesimse und Profile.

Die Zugarbeit wird je nach dem, entweder auf dem Tisch, an der Wand, bzw. Decke oder auch an der Fassade vorgenommen.