A. Runde Züge für gekrümmte Stuckleisten
a) Die „Schablone für Rundzüge besteht zunächst aus denselben Teilen wie die Kopfschablone für den geraden Tischzug. Jedoch wird das Sattelholz in der Mitte des Schlittens befestigt.
A. Runde Züge für gekrümmte Stuckleisten
a) Die „Schablone für Rundzüge besteht zunächst aus denselben Teilen wie die Kopfschablone für den geraden Tischzug. Jedoch wird das Sattelholz in der Mitte des Schlittens befestigt.
a) Sie werden dann angewendet, wenn es sich um die Anfertigung von vielen Metern Stuckleisten handelt, oder wenn die Innenflächen der Hohlprofile glatt sein müssen.
b) Der Gipskern wird mit einer Schablone auf dem Tisch gezogen, bei hohen Profilen zur Materialersparnis seinerseits wieder über Sand. Die dazu nötige Schablone muß gewissenhaft entworfen werden. Wenn sie auch den Formen des Profils nicht zu folgen braucht, so muß sie doch stark konisch nach oben verlaufen, damit der Zug nachher leicht vom Kern abzuheben ist. Nirgends dürfen auch nur kurze parallele Flanken vorhanden sein, sonst löst sich das Profil nicht mehr vom Kern.
1. Man unterscheidet zwei Zugrichtungen beim Ziehen von Stuckprofilen:
a) Den „Schleppzug“: bei ihm ist die abgefaste Seite des Sattelholzes vorn. Dadurch wird beim Ziehen der Mörtel in die noch vorhandenen Löcher und Unebenheiten des Zuges hineingedrückt.
a) Außerordentlich wichtig für das Gelingen des Zuges ist die sachgemäße Behandlung des Gipses.
b) Der Gips muß sorgfältig mit der Hand auf das im Anmachgefäß befindliche Wasser gleichmäßig aufgestreut werden. Sobald die Hälfte der Wasseroberfläche von trockenem Gips überragt wird, ist genügend Gips eingestreut. Man kann nun ruhig einen Augenblick warten, bis sich auch der überragende Teil des Gipses mit Wasser vollgesogen hat. Kurzes aber kräftiges Rühren läßt dann schnell einen dünnflüssigen knollenfreien Gipsbrei entstehen.
a) Da die Wand- oder Deckenfläche meist nicht vollständig eben ist, sondern oft kleine, unsichtbare Vertiefungen aufweist, die sich dann sichtbar auf den Zug übertragen und ihn verkrümmen würden, muß auf zwei Latten gezogen werden.
a) Als Tisch zum Ziehen verwendet man gerne Glas-, Marmor-, Schiefer- oder Zementplatten. Sie biegen sich nicht durch und können durch die Schablone nicht aufgerissen werden. Ihre sauber geschliffene Vorderkante kann zur Führung der Schablone dienen.
Die Kopfschablone
1. Herstellen der Blechschablone als Teil der Kopfschablone
a) Zum Ziehen von Profilen wird fast immer eine Blechschablone verwendet. Am besten eignet sich dafür Zinkblech Nr. 11 oder Nr. 12, weniger gut ist Eisenblech, da es zu rasch rostet.
b) Für das Profil muß eine Werkzeichnung im Maßstab 1: 1 vorhanden sein, das den genauen Querschnitt des Profils darstellt.
Zum Ziehen von Stuckprofilen wird fast immer eine Blechschablone verwendet. Am besten eignet sich dafür Zinkblech. Weniger gut ist Eisenblech, da es zu schnell rostet.
Für das Profil muß eine Werkzeichnung im Maßstab 1:1 vorhanden sein, welche den genauen Querschnitt des Profils darstellt.
Das Blech muß vor der Übertragung des Profils von der Zeichnung auf das Blech ein gerade Kante haben. Dazu legt man den Eisenwinkel auf das Blech und reißt mit einer schwafen Spitze (Reißnadel) eine gerade Linie aufs Blech. Dann wird das Blech entlang dieser Linie mit der Blechschere gerade geschnitten.
Das „Ziehen“ ist eine Art Formgebung, die darauf beruht, daß Gips-, Kalk-, Zement-, Edel- oder Steinputzmörtel während des Abbindens durch bewegte Schablonen geformt wird.
Um dem Gesims oder Stuckstab ein Profil von bestimmter Form zu geben, ist eine Erzeugende dieser Form nötig, nämlich die Profillinie der Blechschablone.
Die Erzeugende muß an einer Leitlinie fortbewegt werden, um ein Gesims oder einen Stuckstab von bestimmter Länge zu erhalten. Eine solche Leitlinie kann sein, die Zuglatte, die Tischkante, die geschweifte Platte. Bei Rundzügen ist der Kreismittelpunkt der Vertreter der Leitlinie; bei elliptischen Zügen das Ellipsenkreuz
Zu den Aufgaben des Gipsers und Baustukkateurs gehört das Anbringen, d.h. Ziehen von Gesimsen und Profilen sowohl im Gebäudeinneren als auch an Außenflächen (Fassaden). Die Beherrschung dieser Arbeiten (Herstellen von Schablonen zum Gesimsziehen und das Ziehen von Gesimsen und Profileneinschließlich Gehrungsschnitte für die Ecken, Gratziehen an Gewölben) ist eine Grundvoraussetzung zum Bestehen der Gesellenprüfung.
Man versteht unter „Ziehen“ die Formung eines plastischen Mörtels zu einem Baukörper von verschiedener Profilierung mittels einer an einem beweglichen „Schlitten“ angebrachten Blechschablone.
Das „Ziehen“ selbst besteht aus zwei getrennten Teilarbeiten, nämlich:
a) dem Herstellen der notwendigen Schablonen und
b) dem eigentlichen Ziehen der Gesimse und Profile.
Die Zugarbeit wird je nach dem, entweder auf dem Tisch, an der Wand, bzw. Decke oder auch an der Fassade vorgenommen.